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IGeL Augenarzt: Vorsorge-Selbstzahler erinnern – so geht's

Ohne Erinnerung wird aus Vorsorge ein Einzelbesuch – und drei Viertel Ihrer Selbstzahler sind nach einem Jahr weg.

·7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • IGeL beim Augenarzt brauchen schriftliche Vereinbarung, Kosteninfo und Aufklärung – ohne das ist nichts abrechenbar.
  • Vorsorge wirkt nur im Rhythmus: Ohne Erinnerung vergessen 75 % den Folgetermin und fallen aus dem Verlauf.
  • Recall ist erlaubt, wenn der Patient zugestimmt hat und die Nachricht sachlich bleibt – keine Angst, keine Rabatte.

IGeL in der Augenarztpraxis sind meist Vorsorgeleistungen. Ihr Wert entsteht durch Wiederholung: Eine einmalige Untersuchung liefert einen Befund, ein regelmäßiger Rhythmus zeigt den Verlauf. Für die Praxis heißt das: Die Erinnerung an den Folgetermin ist genauso wichtig wie die Leistung selbst. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie IGeL rechtssicher anbieten und Selbstzahler ohne Druck in einen verlässlichen Rhythmus bringen.

Warum Vorsorge-IGeL vom Rhythmus leben

Viele augenärztliche Selbstzahler-Leistungen sind Früherkennungs- oder Kontrolluntersuchungen ohne akuten Anlass. Der Patient spürt nichts, hat keinen Leidensdruck. Ohne Erinnerung vergisst er den Folgetermin, sobald er die Praxis verlässt.

Die Praxis verliert damit zweifach: die Kontinuität des Befunds und den planbaren Umsatz.

Ein Rechenbeispiel: 500 Patienten haben eine Vorsorgeleistung für 40 Euro einmal wahrgenommen. Kommen 60 Prozent von ihnen im vereinbarten Rhythmus jährlich wieder, sind das 12.000 Euro planbarer Jahresumsatz. Bleibt die Erinnerung aus und kommt nur ein Viertel, sind es 5.000 Euro – und drei Viertel der Patienten sind aus dem Verlauf gefallen.

Mach den Selbsttest: Wie viele Vorsorge-Patienten kommen zurück?

  • Wir dokumentieren bei jeder IGeL-Vorsorge den empfohlenen Rhythmus.
  • Wir erinnern Patienten aktiv an den Folgetermin (SMS, E-Mail oder App).
  • Mehr als die Hälfte unserer Vorsorge-Patienten kommt im vereinbarten Rhythmus wieder.
  • Wir wissen, wie viele Patienten nach einem Jahr nicht mehr da sind.

Wenn Sie weniger als drei Punkte abhaken können, verschenken Sie planbare Termine und verlieren Patienten still.

Der rechtliche Rahmen für IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs. Sie rechnen sie nach GOÄ privat ab. Vor der Leistung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie klären den Patienten medizinisch auf – inklusive Nutzen, Grenzen und der Info, dass es keine Kassenleistung ist.
  • Sie teilen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn in Textform mit (§ 630c Abs. 3 BGB).
  • Gesetzlich Versicherte bestätigen schriftlich, dass sie die Behandlung auf eigene Kosten wünschen.
  • Das Honorar wird nach GOÄ berechnet. Abweichungen sind nur per schriftlicher Vereinbarung nach § 2 GOÄ möglich.

Die Ärztekammern empfehlen zudem, Patienten Bedenkzeit zu geben. Keine Entscheidung auf dem Untersuchungsstuhl. Ohne wirksame Vereinbarung ist die Leistung nicht abrechenbar. Lassen Sie Ihre Vorlagen von Anwalt oder Kammer prüfen.

Ehrlich aufklären – auch über Grenzen

Patienten informieren sich vor dem Termin über den Nutzen von Vorsorgeuntersuchungen. Sie erwarten, dass die Praxis dieselbe Offenheit zeigt. Eine Aufklärung, die Nutzen, Grenzen und mögliche Folgen eines auffälligen Befunds beschreibt, wirkt seriöser als ein Angebot, das nur Vorteile nennt.

Sie sollte auch enthalten, für welche Patienten die Untersuchung nach ärztlicher Einschätzung besonders sinnvoll ist – und für welche nicht.

Für die Bindung ist diese Ehrlichkeit entscheidend. Wer das Gefühl hat, eine Leistung sei ihm verkauft worden, kommt nicht wieder. Wer versteht, warum ein Rhythmus für ihn sinnvoll ist, hält ihn ein. Geben Sie die Information schriftlich mit, etwa als Übersicht in der Praxis-App. So fällt die Entscheidung zu Hause und nicht auf dem Untersuchungsstuhl.

Kommunikation: Sachlich statt alarmierend

Bei Augenerkrankungen liegt die Versuchung nahe, mit der Gefahr zu argumentieren. Genau das verbietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG): Aussagen, die Angst erzeugen oder ausnutzen, sind unzulässig. Ebenso Erfolgsversprechen. Die Berufsordnung verlangt sachliche Information.

FormulierungBewertung
Ihre vereinbarte Vorsorgeuntersuchung ist wieder fällig. Hier können Sie einen Termin wählen.sachlich, zulässig
Wir empfehlen die Kontrolle im mit Ihnen besprochenen Abstand von zwölf Monaten.sachlich, zulässig
Jetzt handeln, bevor es zu spät ist.Angst erzeugend, unzulässig
Nur diesen Monat: Vorsorge zum Sonderpreis.Preisaktion auf ärztliche Leistung, problematisch

Welche Grenzen das Heilmittelwerbegesetz Praxen insgesamt setzt, erläutert der Beitrag Heilmittelwerbegesetz: Was Praxen bewerben dürfen.

Der Vorsorge-Recall in vier Schritten

Ein guter Recall beginnt beim Termin – nicht Monate später am Schreibtisch.

1. Rhythmus vereinbaren: Die Ärztin legt mit dem Patienten fest, wann die nächste Untersuchung sinnvoll ist, und dokumentiert das.

2. Einwilligung einholen: Der Patient stimmt an der Rezeption zu, per SMS, E-Mail oder App-Push erinnert zu werden.

3. Folgetermin buchen: Idealerweise wird der nächste Termin direkt vereinbart. Sonst wird ein Erinnerungsdatum gesetzt.

4. Erinnern und nachfassen: Vier Wochen vor dem Termin eine Erinnerung mit Buchungsmöglichkeit. Nach zwei Wochen ohne Reaktion ein kurzes Nachfassen.

Wie sich dieser Ablauf für alle Leistungen einer Praxis systematisieren lässt, zeigt der Beitrag zum Recall-System für Praxen.

Was Wartezeit und Erreichbarkeit mit IGeL zu tun haben

Augenarztpraxen sind häufig ausgelastet. Wartezeiten auf Termine sind lang. Selbstzahler-Vorsorge konkurriert dann mit akuten Fällen um Kapazität. Das ist ein organisatorisches Thema – aber auch ein Bindungsthema: Wer für eine freiwillige Untersuchung monatelang warten muss, verschiebt sie auf unbestimmte Zeit.

Praxen lösen das mit festen Vorsorge-Zeitfenstern – etwa Randzeiten oder ein Vormittag pro Woche, die über einen Online-Kalender buchbar sind. Der Patient sieht die verfügbaren Slots in der App und bucht selbst, ohne Warteschleife.

Wie sich Wartezeiten insgesamt senken lassen, beschreibt der Beitrag Wartezeiten in der Praxis senken.

Bindung über Service – nicht über Nachlass

Rabatte auf ärztliche Leistungen sind gebührenrechtlich heikel und in der Vorsorge fehl am Platz. Was funktioniert, ist ein spürbar besserer Service für Patienten, die ihren Rhythmus einhalten:

  • Bevorzugte Terminzeiten für regelmäßige Vorsorge.
  • Eine App mit Ihrem Praxislogo, in der Termine, Erinnerungen und Informationen zusammenlaufen.
  • Ein Punkteprogramm, das wahrgenommene Termine honoriert und gegen Produkte wie Pflegemittel oder Brillenzubehör einlösbar ist – nach Prüfung durch die Kammer.
  • Ein Empfehlungsprogramm, das zufriedenen Patienten eine einfache Möglichkeit gibt, Angehörige auf die Praxis hinzuweisen.

Der Einstieg für Patienten bleibt einfach: QR-Code an der Rezeption scannen, Handynummer bestätigen, fertig. Keine E-Mail, kein Passwort. Die Einwilligung für Erinnerungen wird dabei sauber dokumentiert.

Was passiert, wenn Sie nichts ändern

Ohne Recall-System verlieren Sie jeden Monat Vorsorge-Patienten, die still abwandern. Sie haben keine Beschwerden, keinen Leidensdruck – und keinen Grund, von selbst wiederzukommen. Ihre Praxis verliert planbare Termine, und der Patient verliert den Verlauf, der die Vorsorge erst wertvoll macht. Jeder Monat ohne Erinnerung ist ein Monat, in dem drei Viertel Ihrer Selbstzahler aus dem Rhythmus fallen.

Fazit

IGeL in der Augenarztpraxis sind keine Verkaufsfrage, sondern eine Rhythmusfrage. Aufklärung, schriftliche Vereinbarung, vereinbarter Abstand und eine sachliche Erinnerung führen den Patienten zum Termin. Wer das konsequent umsetzt, gewinnt planbare Vorsorge-Termine und Patienten, die über Jahre bleiben.

Der nächste Schritt: Wenn Sie sehen möchten, wie Recall, Terminbuchung und Treueprogramm in einer App mit Ihrem Praxis-Branding aussehen, vereinbaren Sie ein 15-minütiges Gespräch. Das Gespräch dauert eine Viertelstunde, die App steht fertig eingerichtet bereit.

Häufige Fragen

Welche IGeL bietet ein Augenarzt typisch an?
Oft Vorsorgeuntersuchungen ohne Anlass, etwa zur Früherkennung von Augenerkrankungen, oder bildgebende Zusatzuntersuchungen. Ob sie sinnvoll sind, entscheidet die ärztliche Beratung im Einzelfall.
Wie oft sollte augenärztliche Vorsorge wiederholt werden?
Das legt die Ärztin oder der Arzt individuell fest – je nach Alter, Risiko und Befund. Der vereinbarte Rhythmus ist die Basis für die Erinnerung an den Folgetermin.
Darf ein Augenarzt an IGeL-Vorsorge erinnern?
Ja, wenn der Patient dem Recall zugestimmt hat und die Nachricht sachlich bleibt. Angst erzeugende Aussagen und Preisaktionen auf ärztliche Leistungen sind nicht erlaubt.
Muss eine IGeL beim Augenarzt schriftlich vereinbart werden?
Ja. Gesetzlich Versicherte müssen vor Beginn schriftlich bestätigen, dass sie die Leistung auf eigene Kosten wünschen. Die voraussichtlichen Kosten müssen Sie in Textform mitteilen.
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